Initiative "Leise A81"

Kein Ausbau ohne Deckel

Die Deckelgestaltung darf nicht verspielt werden –
Böblingen und Sindelfingen müssen gemeinsam handeln

Die Überdeckelung der A 81 ist eine städtebauliche Jahrhundertchance. Sie darf nicht verspielt werden. Böblingen und Sindelfingen haben die Verantwortung, diese Fläche gemeinsam zu gestalten und zu nutzen – so wie sie gemeinsam für die Überdeckelung gekämpft haben.

In meinem jüngsten Schreiben an die Oberbürgermeister von Böblingen und Sindelfingen sowie an die Baubürgermeisterinnen beider Städte habe ich die aktuellen Diskussionen zur Gestaltung der Deckelfläche über der A 81 in den Kontext der Finanzierungsvereinbarung vom 29. August 2017 (weiterer Artikel dazu) gestellt.
Hier ist der Text der unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung.

Diese Vereinbarung hält aus meiner Sicht drei zentrale Punkte klar und unmissverständlich fest:

1. Ziel der Überdeckelung
In der Finanzierungsvereinbarung ist ausdrücklich formuliert, dass die Überdeckelung nicht nur dem Lärmschutz dient, sondern vor allem der „Überwindung der städtebaulichen Trennwirkung der A 81“. Die neu entstehenden Flächen sollen durch eine weitergehende Gestaltung einer Nutzung zugeführt und so zum verbindenden Glied zwischen Böblingen und Sindelfingen werden.

2. Finanzierung der Baukosten der Deckelgestaltung
In der Vereinbarung heißt es klar: „Die Kosten für eine weitergehende Gestaltung der Oberfläche der Überdeckelung tragen die Städte alleine, sie werden daher nicht den zu verteilenden Mehrkosten hinzugerechnet.“ Das bedeutet: Böblingen und Sindelfingen sind – wie schon beim gemeinsamen Kampf für die Überdeckelung – zu gleichen Teilen für die Baukosten der Deckelgestaltung verantwortlich.

3. Planungs- und Nutzungskosten
Auch dazu gibt es eine Vorgabe in der Finanzierungsvereinbarung: „Im Fall einer weitergehenden Gestaltung und Nutzung der Oberfläche der Überdeckelung tragen die beiden Städte die Kosten für die Planung dieser Gestaltung und Nutzung.“ Damit ist eindeutig: Auch Planungs- und spätere Nutzungskosten sind von beiden Städten gemeinsam zu tragen.

Widersprüche zu den getroffenen Gemeinderatsbeschlüssen
Vor diesem Hintergrund sehe ich die Beschlüsse der Böblinger Gemeinderatsentscheidung von 2022 (DS 22/226), die gemeinsame Planung mit Sindelfingen zu beenden, sowie die darauf folgenden Sindelfinger Beschlüsse (BS 14/2012 und 128/2025) zum Bau von umzäunten Photovoltaik-Anlagen als klaren Widerspruch zum Inhalt und Geist der Finanzierungsvereinbarung.
Diese Beschlüsse müssen aus meiner Sicht aufgehoben oder korrigiert werden.

Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen
  • Eine rasch anzusetzende Sitzung des Gemeinsamen Gremiums Böblingen/Sindelfingen muss die Thematik offen und umfassend behandeln.
  • Die Finanzierungsvereinbarung muss im vollen Wortlaut allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zur Verfügung gestellt werden. Im letzten Gremium war dies nicht der Fall – was wesentlich zu unterschiedlichen Interpretationen beigetragen hat.
  • Zudem sollte geprüft werden, ob die Gemarkungsgrenze zwischen Böblingen und Sindelfingen den neuen Gegebenheiten angepasst werden kann. Auch diese Möglichkeit ist in der Vereinbarung vorgesehen und würde die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen auf der neuen Fläche verbessern.
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